AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen der Hundeschule Findeklee, Inhaberin Tanja Findeklee, Hubertstr. 142, 45139 Essen, im Folgenden als Hundeschule bezeichnet – und dem jeweiligen Vertragspartner der Hundeschule -im Folgenden als Vertragspartner bezeichnet-.

§ 1 Vertragsgegenstand

(1) Vertragsgegenstand sind Einzeltrainings, Gruppentrainings, Kurse, Seminare, Vorträge und andere Veranstaltungen. Das Angebot der Hundeschule kann jederzeit ohne besondere Hinweise eingeschränkt oder erweitert werden. Insoweit gelten die jeweiligen AGB zu dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses. 

(2) Der Vertragspartner hat die Möglichkeit, sich vor Vertragsbeginn über Ausstattung, Inhalte und Abläufe der Hundeschule zu informieren. 

(3) Eine Erfolgsgarantie für die Angebote der Hundeschule besteht nicht. Der Erfolg hängt maßgeblich von der aktiven Mitarbeit des Vertragspartners und dem Trainingsverlauf ab. Die Ausbildung erfolgt anhand der jeweiligen Bedürfnisse des Vertragspartners und orientiert sich an den Möglichkeiten seines Hundes, dessen Rasse, Alters, seines Geschlechts und dessen körperlichen Voraussetzungen.

(4) Der Vertragspartner wurde vor Beginn des ersten Trainings ausführlich darauf hingewiesen, dass die durch die Hundeschule vermittelten Trainingsmethoden nur dann langfristig Erfolg haben, wenn das Erlernte auch außerhalb der Trainingsstunden beständig umgesetzt und weiterhin eingeübt wird. 

§ 2 Aufnahme eines Hundes

(1) Die Aufnahme eines Vertragspartners und dessen Hundes in den unter § 1 (1) genannten Vertragsgegenstand erfolgt nach vorheriger und individueller Abstimmung mit der Hundeschule. Ob der Hund die für die Teilnahme erforderlichen Voraussetzungen erfüllt, wird ausschließlich durch die Hundeschule beurteilt und liegt insoweit ihrem Ermessen.

(2) Die Anmeldung des unter § 1 (1) genannten Vertragsgegenstandes wird in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Da jeweils eine begrenzte Anzahl an Teilnehmerplätzen zur Verfügung steht, kann nicht gewährleistet werden, dass jede Anmeldung bestätigt werden kann.

(3) Die Durchführung des unter § 1 (1) genannten Vertragsgegenstandes erfolgt an der zuvor mit dem Vertragspartner vereinbarten bzw. dieser mitgeteilten Örtlichkeit und Zeit. Diese kann sich aufgrund des Lernfortschrittes oder aus anderen Gründen, die der Zielerreichung des jeweiligen Vertragsgegenstandes dienen, ändern. Hierüber wird der Vertragspartner vorher rechtzeitig informiert. Diese Mitteilung kann durch die Hundeschule sowohl telefonisch, per SMS als auch per E-Mail erfolgen. Einer Schriftform bedarf es nicht.

 (4) Die Hunde müssen während der gesamten Dauer der Teilnahme an dem Vertragsgegenstand gesund sein. Erkrankt ein angemeldeter Hund insbesondere an einer der folgenden ansteckenden Krankheiten wie Staupe, Parvovirose (“Katzenseuche”), Leptospirose, Tollwut oder Zwingerhusten, muss die Hundeschule hierüber unverzüglich unterrichtet werden. Die Gefahr der Ansteckung anderer, teilnehmender Hunde trägt der jeweilige Vertragspartner als Halter des erkrankten Hundes. Eine Haftung der Hundeschule für Schäden, die hierdurch entstehen, ist ausgeschlossen. 

(5) Der Vertragspartner ist ebenfalls verpflichtet, die Hundeschule vor der Teilnahme auf das Vorliegen einer übermäßigen Aggressivität oder Ängstlichkeit des Hundes oder einer anderen Verhaltensauffälligkeit zu informieren. 

(6) Darüber hinaus ist der Vertragspartner verpflichtet, die Hundeschule vor der Teilnahme über die Läufigkeit einer Hündin zu unterrichten. 

(7) Läufige Hündinnen können nur nach vorheriger Absprache mit der Hundeschule teilnehmen und bei Bestehen berechtigter Gründe – wie insbesondere der Störung des Trainings oder der Gefährdung der Trainingsziels- jederzeit von der Teilnahme ausgeschlossen werden. Für den Fall eines berechtigten Ausschlusses bleibt der Honoraranspruch der Hundeschule bestehen.

(8) Die Hundeschule darf einen Hund bei ansteckenden Krankheiten von der Teilnahme ausschließen. Für den Fall eines berechtigten Ausschlusses bleibt der Honoraranspruch der Hundeschule bestehen.

(9) Die nachstehend aufgeführten Gegenstände sind nicht erlaubt und dürfen von dem Vertragspartner auch nicht mitgeführt werden:

 – Hilfsmittel, die dem Hund Schmerzen zufügen oder bei diesem Angst erzeugen können 
– Sprayhalsbänder 
– Kettenwürger, Stachelhalsbänder oder ähnliche Halsbänder, die sich zuziehen 
– Retriever-Leinen, Geschirre, die zu einer Zugwirkung unter den Achseln führen können 
– gefüllte Dosen, Flaschen oder ähnliche Gegenstände, die den Hund erschrecken können
– Wurfketten oder Disc-Scheiben.

Sollte es dennoch zu einer Verwendung der oben genannten Gegenstände kommen, führt dies zu einem sofortigen Ausschluss des Vertragspartners. Der berechtigte Ausschluss eines Hundes aus den oben benannten Gründen schließt eine Rückzahlungspflicht bereits geleisteter Zahlung der Hundeschule gegenüber dem Vertragspartner aus. Der Honoraranspruch der Hundeschule bleibt bestehen.

(10) Die Hundeschule hat das Recht, Vertragspartner auszuschließen, deren Hunde gefährliche Verhaltensweisen gegenüber Menschen oder Tieren zeigen. Die Hundeschule ist weiterhin berechtigt, Vertragspartner auszuschließen, deren Umgang mit dem Hund als grob, gewalttätig oder tierschutzwidrig angesehen wird. Auch für diesen Fall begründet der berechtigte Ausschluss eines Hundes keine Rückzahlungspflicht bereits geleisteter Zahlung der Hundeschule gegenüber dem Vertragspartner. Der Honoraranspruch der Hundeschule bleibt bestehen.

(11) Die Hundeschule hat das Recht, Vertragspartner auszuschließen, die sich nicht an die Weisung des Trainers der Hundeschule, insbesondere zur Gefahrenabwehr, halten. Vertragsteilnehmer und oder die Begleitperson(en) des Vertragsteilnehmers werden ausgeschlossen, wenn deren Verhalten zur Störung des Unterrichts bzw. der Veranstaltung führen. Auch für diese Fälle begründet der berechtigte Ausschluss keine Rückzahlungspflicht bereits geleisteter Zahlung der Hundeschule gegenüber dem Vertragspartner. Der Honoraranspruch der Hundeschule bleibt bestehen.

(12) Das Bestehen einer gültigen Haftpflichtversicherung für den Hund ist Voraussetzung für die Teilnahme. Die Hundeschule ist vor und während der Teilnahme berechtigt, sich das Bestehen einer gültigen Haftpflichtversicherung von dem Vertragspartner bzw. einem anderen Hundeführer jederzeit nachweisen zu lassen.

(13) Unterlässt der Vertragspartner seine gemäß § 2 (3), (4) und (5) bestehenden Anzeigepflichten, ist die Hundeschule berechtigt, ihr hieraus entstandene Schäden bei diesem geltend zu machen.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Die Anmeldung kann schriftlich, per Email, mündlich oder telefonisch erfolgen, sofern der Vertrag zwischen den Parteien nicht über die Internetplattform der Hundeschule geschlossen wird.  Der Vertrag kommt mit der Annahme der Hundeschule zustande und bedarf keiner bestimmten Form.

(2) Mit dem Vertragsschluss werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung durch den Vertragspartner verbindlich anerkannt.

§ 4 Preismodelle

(1) Hinsichtlich der Dauer und Preise des unter § 1 genannten Vertragsgegenstandes gelten die nachfolgenden Bedingungen: 

(a) Vorgespräch, Erstgespräch, Beratungsgespräch, Einzeltraining: 17,50,- Euro pro ¼ Stunde.

(b) Anfahrten zu Hausbesuchen werden mit 0,50 Euro pro gefahrenen Kilometer berechnet, soweit sie nicht in unmittelbarer Nachbarschaft der Hundeschule liegen.

(c) Gruppentraining: Eine Gruppenstunde dauert 60 Minuten, kann aber je nach Witterung oder dem Zustand der teilnehmenden Hunde auch gekürzt oder verlängert werden. Sowohl eine Kürzung als auch eine Verlängerung berechtigen nicht, die vereinbarte Vergütung zu kürzen oder zu erhöhen. Die Teilnahmegebühr, in Höhe von 75,- Euro pro Monat, wird monatlich per  EC Kartenzahlung oder per Barzahlung am Anfang des Monats beglichen. Das Gruppentraining wird für drei Monate gebucht und verlängert sich jeweils um drei Monate, wenn es nicht mit einer Frist von zwei Wochen zum Ende des dritten Monats gekündigt wird.

(d) alle weiteren Kurse, Seminare, Veranstaltungen: siehe Ausschreibung.

(2) Die oben angegebenen und jeweils gültigen Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

§ 5 Zahlungsbedingungen

Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, werden die unter § 4 angegebenen Preise mit der jeweiligen verbindlichen Anmeldung zur Zahlung fällig.

§ 6 Nichtleistungsannahme/ -gewährung

(1) Kann der Vertragspartner einen Termin nicht wahrnehmen, so hat er dies der Hundeschule gegenüber unaufgefordert mitzuteilen. Die Mitteilung muss spätestens 36 Stunden vor dem Beginn des jeweiligen Termins erfolgen. Erfolgt die Mitteilung durch den Vertragspartner nicht bzw. nicht rechtzeitig innerhalb des oben genannten Zeitraumes, so wird dem Vertragspartner der jeweilige Termin vollumfänglich in Rechnung gestellt. Die Mitteilung hat für jeden nicht wahrzunehmenden Termin gesondert zu erfolgen. 

(2) Aufgrund der festen Zusammensetzungen der Gruppen sind alle durch die Hundeschule vorgegebenen Termine verbindlich. Nimmt ein Vertragspartner nicht die volle Leistung in Anspruch, so hat er kein Recht auf eine Rückvergütung bereits geleisteter Zahlung hinsichtlich des nicht genutzten Teils. Der Honoraranspruch der Hundeschule bleibt bestehen. Die Hundeschule ist berechtigt, bei Nichtverträglichkeit einzelner Hunde untereinander dem Vertragspartner eine neue Gruppe zuzuweisen.

(3) Eine Anmeldung für die unter § 1 (1) genannten Kurse, Seminare, Vortragsveranstaltungen und andere Veranstaltungen kann bis zum Ablauf der Anmeldefrist storniert werden. Die Stornierung muss schriftlich erfolgen. Der Vertragspartner erhält 50% des Preises erstattet. Eine Stornierung nach Ablauf der Anmeldefrist ist nicht möglich. Der Vertragspartner hat aber das Recht, einen Ersatzteilnehmer zu stellen. Hinsichtlich des Ersatzteilnehmers gelten die gleichen Rechte und Pflichten wie gegenüber dem ursprünglichen Vertragspartner. Der Ersatzteilnehmer erkennt mit seiner Teilnahme die AGB der Hundeschule ebenfalls verbindlich an. 

(4) Für Termine, die der Vertragsteilnehmer gebucht hat, die durch Umstände entfallen, die die Hundeschule zu vertreten hat – insbesondere durch Krankheit -, werden keine Rückzahlungen geleistet. Hierfür wird die Hundeschule dem Vertragspartner neue Termine anbieten. Für gebuchte Gruppenkurse steht der Hundeschule ein Ausfalltermin durch Krankheit, Urlaub, Fortbildung etc. pro Quartal zu. Müssen weitere Termine aus diesen Gründen ausfallen, werden diese nachgeholt. Fallen Gruppentermine auf gesetzliche Feiertage, fällt der Gruppentermin aus. Der Honoraranspruch der Hundeschule bleibt bestehen. Fallen Gruppentermine durch Gründe höherer Gewalt wie z.B. unzumutbare Wetterbedingungen, Bombenentschärfung etc. aus, begründet dies keine Rückzahlungspflicht bereits geleisteter Zahlung der Hundeschule gegenüber dem Vertragspartner. Der Honoraranspruch der Hundeschule bleibt bestehen.

(5) Die Hundeschule behält sich vor, die von § 1 (1) umfassten Vertragsgegenstände nicht stattfinden zu lassen oder zu verschieben, wenn die durch die Hundeschule festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. In solchen Fällen werden die Vertragsgegenstände an einem anderen Termin nachgeholt oder durch die Hundeschule beziehungsweise den Drittveranstalter storniert. Im Falle einer Stornierung erhält der Kunde den bezahlten Teilnahmebeitrag in voller Höhe erstattet.

§ 7 Rücktritt, Kündigung

(1) Tritt ein Vertragspartner nach erfolgter Anmeldung zurück oder bricht dieser vorzeitig ab, so werden bereits gezahlte Teilnahmebeiträge nur nach individueller Vereinbarung erstattet. Ansprüche hieraus kann der Vertragspartner nur für den oben genannten Fall herleiten. Das Fernbleiben vom Training, von Seminaren oder anderen Veranstaltungen gilt nicht als Rücktritt.

(2) Eine Kündigung muss durch den Vertragspartner schriftlich erfolgen und diesem durch die Hundeschule bestätigt werden. Das Fernbleiben vom Training, von Seminaren oder anderen Veranstaltungen kann keinesfalls eine ordnungsgemäße Kündigung darstellen.

(3) Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Auch die außerordentliche fristlose Kündigung ist schriftlich gegenüber dem Vertragspartner zu erklären. 

(4) Hat der Vertragspartner den Rücktritt zu verschulden, so bestehen keinerlei Rückzahlungsverpflichtung, bereits geleisteter Zahlung, der Hundeschule gegenüber dem Vertragspartner. Der Honoraranspruch der Hundeschule bleibt bestehen.

§ 8 Haftung

(1) Eine Haftung der Hundeschule für Körper – oder Sachschäden wird ausgeschlossen, es sei denn es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor.  

(2) Der Vertragspartner übernimmt die alleinige Haftung für seinen Hund, auch wenn er auf Veranlassung der Hundeschule handelt. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass der Vertragspartner durch die Hundeschule aufgefordert wird, seinen Hund im Rahmen des Trainings von der Leine zu lösen sowie bei Durchführung von gezeigten Übungen oder anderen Trainingsmaßnahmen.

(3) Der Vertragspartner haftet für die von sich und seinem Hund verursachten Schäden. Dies gilt auch für mitgebrachte Hunde oder Zuschauer oder andere Begleiter des Vertragspartners. 

(4) Alle Begleitpersonen des Vertragspartners sind durch den Teilnehmer von dem Haftungsausschluss der Hundeschule in Kenntnis zu setzen.

§ 9 Copyright, Urheber- und Verwertungsrechte

(1) Das Copyright bzw. die Urheberrechte an den von der Hundeschule erstellten und in den jeweiligen Veranstaltungen ausgehändigten Unterlagen liegen ausschließlich bei der Hundeschule. Eine Weitergabe an Dritte, Veröffentlichung oder jede Art der öffentlichen Verwendung ist verboten. 

(2) Der Vertragspartner erklärt sich grundsätzlich damit einverstanden, dass sämtliche durch die Hundeschule angefertigte Bild- und Videoaufzeichnungen auf Veranstaltungen der Hundeschule zu Trainingszwecken oder als Anschauungsmaterial gezeigt werden dürfen, es sei denn, der Vertragspartner widerspricht ausdrücklich.

(3) Die Hundeschule darf die unter § 11 (2) angefertigten Aufzeichnungen zu Werbezwecken verwenden. Sofern auf den Aufzeichnungen Personen eindeutig zu identifizieren sind, ist der Vertragspartner hierüber in Kenntnis zu setzen und seine Einwilligung über die Verwendung einzuholen. 

(4) Die Einhaltung der jeweils in der gültigen Fassung geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen ist durch die Hundeschule gewährleistet.

§ 10 Datenschutz

(1) Der Vertragspartner erklärt sich damit einverstanden, dass die gegenüber der Hundeschule bekannt gegebenen und für die Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen, für die Verarbeitung oder für die Erfüllung erforderlichen Daten oder die für die Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlichen Daten im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen durch die Hundeschule verwendet werden dürfen. Die Daten dürfen auch zu statistischen Zwecken genutzt werden. 

(2) Der Vertragspartner hat ein Recht auf Auskunft hinsichtlich seiner gespeicherten Daten gegenüber der Hundeschule sowie auf Übermittlung einer Kopie seiner Daten. Diese Rechte bestehen nicht, sofern der Vertragspartner bereits hierüber Auskunft erhalten hat. 

(3)  Der Vertragspartner hat einen Anspruch auf die Löschung seiner Daten sofern die Speicherung nicht mehr notwendig ist, er seine Einwilligung zur Datenverarbeitung widerrufen hat, die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden oder eine Rechtspflicht zur Löschung nach EU- oder nationalem Recht besteht. 

(4) Der Anspruch auf Löschung besteht insbesondere dann nicht, wenn die Datenspeicherung der Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung dient oder die Speicherung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist. 

§ 11 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Klauseln dieser AGB unwirksam sein, so bleiben die restlichen Bestandteile hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame als vereinbart, die dem von den Parteien Gewollten am nächsten kommt.

§ 12 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Essen.

Stand: 01.09.2020